
1. Abschluss des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde DESERT Reisen den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch DESERT Reisen zustande, die innerhalb von 14 Tagen zu erfolgen hat. Bei der Buchung und in der Reisebestätigung infomiert DESERT Reisen gemäß EU-Verordnung über die Identität des ausführenden Luftfrachtführers. Muss aus operativen Gründen ein Wechsel des Luftfrachtführers erfolgen oder steht dieser bei Buchung noch nicht fest, wird der Reisende unverzüglich benachrichtigt sobald bestimmt ist, wer die Beförderung durchführt. Enthält die Reisebestätigung dem Reisenden zumutbare Abweichungen von der Anmeldung, so ist der Reisende berechtigt, innerhalb von 10 Tagen eine ausdrückliche Nichtannahme zu erklären. Erfolgt diese nicht, so wird die Reisebestätigung verbindlich.
2. Zahlung des Reisepreises
Mit Zugang der Reisebestätigung und des Sicherungsscheins wird eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises, höchstens jedoch 250 Euro pro Teilnehmer fällig. Die Restzahlung ist 21 Tage vor Reisebeginn fällig bei Aushändigung der Reiseunterlagen.
Entsprechend der gesetzlichen Regelung (§ 651k Abs. 3 BGB) hat DESERT Reisen für die Reisenden eine Versicherung bei der ZURICH Versicherung AG abgeschlossen, die dem Reisegast den gezahlten Reisepreis oder die Reiseleistungen oder die Aufwendungen für die Rückreise infolge von Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs des Reiseveranstalters erstattet. Zu diesem Zweck wird dem Reisegast mit der Reisebestätigung ein Sicherungsschein der ZURICH Versicherung AG übergeben.
3. Leistungen
Für die Reiseleistung sind grundsätzlich die Leistungsbeschreibungen von DESERT Reisen sowie die hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung maßgeblich.
4. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die nicht von DESERT Reisen wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise beeinträchtigen. Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisvertrages aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen (Änderungen der Treibstoffkosten, Steuern, Gebühren, Abgaben, Tarife) in dem Umfang möglich, wie die sachlichen Gründe das Ausmaß der Preisänderung rechtfertigen, wenn zwischen dem Zugang der Reisebestätigung/ Rechnung beim Kunden und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als vier Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch drei Wochen vor Reiseantritt davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen danach sind nicht zulässig. Bei einer Preiserhöhung von über 10 Prozent des Reisepreises ist der Kunde innerhalb von 10 Tagen zum gebührenfreien Rücktritt von der Reise berechtigt.
5. Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchung
Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei DESERT Reisen. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er, ohne vom Reisevertrag zurückzutreten, die Reise nicht an, so kann DESERT Reisen von dem Reisenden eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbs verlangen. Hierfür sind folgende Sätze maßgeblich: Bei langfristigen Annullierungen (d.h. Abmeldung bis 45 Tage vor Reisebeginn) wird eine Stornogebühr in Höhe von 25 Euro pro Person berechnet.
Bei kurzfristigen Annullierungen gelten pro Person folgende Gebührensätze:
44. 31. Tag vor Reisebeginn: 10% des Reisepreises
30. 21. Tag vor Reisebeginn: 30% des Reisepreises
20. 11. Tag vor Reisebeginn: 40% des Reisepreises
ab 10. Tag vor Reisebeginn: 60% des Reisepreises
nach Reisebeginn: 100% des Reisepreises
Dem Reisenden bleibt es unbenommen, DESERT Reisen nachzuweisen, dass ihm kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als der pauschalierte durch den Rücktritt entstanden ist.
Sofern der Zurücktretende eine Ersatzperson stellt, an die der frei gewordenen Platz weiterverkauft werden kann, beträgt die Annullierungsgebühr lediglich 25 Euro. Wird auf Wunsch des Kunden nach Vertragsabschluss eine Änderung hinsichtlich des Reisetermins oder des Reiseziels gewünscht, ist DESERT Reisen bemüht, diesen Wunsch zu erfüllen. DESERT Reisen ist berechtigt, ein pauschales Umbuchungsentgelt von 25 Euro pro Person zu erheben und darüber hinaus solche Kosten in Rechnung zu stellen, die durch die Absage der ursprünglichen Buchung durch den Kunden evtl. entstehen und nicht durch die neue Buchung (anderer Termin, anderes Ziel) kompensiert werden können. DESERT Reisen ist berechtigt, bei einer weiteren Umbuchung bzw. Annullierung der umgebuchten Reise die Erstbuchung als vom Kunden gekündigt zu betrachten und an Stelle des Umbuchungsentgelts eine Entschädigung gemäß § 5 zu berechnen.
6. Rücktritt und Kündigung durch DESERT Reisen
DESERT Reisen kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurückzutreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch DESERT Reisen nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt DESERT Reisen, so behält DESERT Reisen den Anspruch auf den Reisepreis; muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendung sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die DESERT Reisen aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der DESERT Reisen von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
b) DESERT Reisen kann wegen Nichterreichens einer Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn in der Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert wird sowie der Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben ist und in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen wird.
Ein Rücktritt ist spätestens 21 Tage vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Kunden gegenüber zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat DESERT Reisen unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Tritt DESERT Reisen von der Reise zurück, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
7. Haftung des Reiseveranstalters
DESERT Reisen haftet wie ein ordentlicher Kaufmann für
a) die gewissenhafte Reisevorbereitung,
b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger,
c) die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und
d) die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Orts- und Landesüblichkeit, soweit diese in der Reisebeschreibung oder durch besondere Hinweise ausdrücklich hervorgehoben wird. DESERT Reisen haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen. Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt DESERT Reisen insoweit Fremdleistungen, sofern DESERT Reisen in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweist. DESERT Reisen haftet daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Falle nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die der Reisende ausdrücklich hinzuweisen ist und die ihm auf Wunsch zugänglich zu machen sind.
8. Beschränkte Haftung
Die vertragliche Haftung von DESERT Reisen ist sofern es sich nicht um Körperschäden handelt auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden der Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder
b) soweit DESERT Reisen für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Unterliegt die von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung gesetzlichen Vorschriften, so kann sich DESERT Reisen auf dort vorgesehene weitergehende Beschränkungen oder Voraussetzungen berufen. DESERT Reisen haftet nicht für Leistungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen etc.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden, es sei denn, dass derartige Leistungs-störungen auf einem schuldhaften Verhalten von DESERT Reisen im Rahmen der Vermittlung beruhen.
9. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Der Reisende ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten.
10. Gesetzliche Bestimmungen
Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Vorschriften des Reisevertragsgesetzes in der Fassung § 651a ff. BGB.
11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
12. Gerichtsstand
Der Reisende kann DESERT Reisen nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen von DESERT Reisen gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von DESERT Reisen maßgebend.

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